Branchenzuschläge Zeitarbeit 2026: Höhe, Staffelung, Berechnung

Branchenzuschläge erhöhen das Entgelt von Zeitarbeitnehmern gestaffelt nach Einsatzdauer, wenn sie in einer Branche mit eigenem Zuschlagstarifvertrag arbeiten. In Metall und Elektro reichen sie von 15 bis 65 Prozent, in der Chemie bis 67 Prozent. Gezahlt wird auf das Stundentabellenentgelt, gedeckelt auf meist 90 Prozent des Vergleichslohns.

Branchenzuschläge Zeitarbeit heißt für Personaldienstleister nicht Tarifdetail, sondern direkter Margenfaktor. Wer die Staffelung nicht von Anfang an in die Kalkulation einrechnet, verliert bei langlaufenden Einsätzen Geld, weil die Personalkosten mit jeder Zuschlagsstufe automatisch steigen. Gleichzeitig ist die Abrechnung fehleranfällig: elf verschiedene Branchenzuschlagstarifverträge, unterschiedliche Prozentsätze, gestaffelte Fristen und eine Deckelung, die nachgewiesen werden muss. Dieser Artikel liefert Ihnen die aktuellen Sätze für 2026, die genaue Staffelung, die Deckelungslogik und ein Rechenbeispiel, mit dem Sie den Branchenzuschlag korrekt in Angebot und Lohnabrechnung abbilden. Rechtsstand ist August 2026.

Was Branchenzuschläge in der Zeitarbeit sind

Branchenzuschläge sind tariflich vereinbarte Aufschläge auf den Zeitarbeitstarif. Sie greifen, wenn ein Zeitarbeitnehmer in einem Kundenbetrieb eingesetzt wird, der einer Branche mit eigenem Branchenzuschlagstarifvertrag zugeordnet ist. Ihr Zweck ist die schrittweise Annäherung des Zeitarbeitslohns an das Entgeltniveau der Einsatzbranche.

Die Zuschläge wurden ab 2012 eingeführt, zuerst zwischen der IG Metall und den Zeitarbeitsverbänden. Heute existieren elf solche Tarifverträge. Sie ergänzen das GVP-Grundgerüst aus Mantel-, Entgeltrahmen- und Entgelttarifvertrag und bleiben auch nach der Tarifreform zum 1. Januar 2026 unverändert bestehen.

Entscheidend für die Praxis ist die Zuordnung. Der Zuschlag hängt nicht am Zeitarbeitnehmer, sondern am Einsatz. Wechselt eine Kraft in einen Kundenbetrieb einer anderen Branche, ändert sich die Zuschlagslogik. Und die Prozentsätze beziehen sich immer auf das Stundentabellenentgelt des Entgelttarifvertrags Zeitarbeit, nicht auf einen individuell verhandelten Lohn.

Wie hoch sind die Branchenzuschläge 2026?

Die Höhe unterscheidet sich deutlich nach Einsatzbranche. Die folgende Übersicht zeigt die Höchstsätze der elf Branchenzuschlagstarifverträge, also den Zuschlag in der letzten Stufe nach dem 15. vollendeten Einsatzmonat.

EinsatzbrancheHöchstsatzGewerkschaft
Chemische Industrie67 ProzentIGBCE
Metall- und Elektroindustrie65 ProzentIG Metall
Druckindustrie50 Prozentver.di
Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie44 ProzentIG Metall
Kunststoff verarbeitende Industrie38 ProzentIGBCE
Kali- und Steinsalzbergbau36 ProzentIGBCE
Papiererzeugende Industrie35 ProzentIGBCE
Papier, Pappe, Kunststoffe verarbeitend32 Prozentver.di
Textil- und Bekleidungsindustrie27 ProzentIG Metall
Schienenverkehr (Eisenbahn)25 ProzentEVG
Kautschukindustrie22 ProzentIGBCE

Die beiden großen Industriezweige Chemie und Metall/Elektro liegen mit 67 und 65 Prozent an der Spitze, die Kautschukindustrie mit 22 Prozent am unteren Ende. Für die Kalkulation heißt das: Der Höchstsatz allein sagt wenig aus, entscheidend ist die Stufe, in der sich ein konkreter Einsatz gerade befindet. Die branchenweiten Spannen dokumentiert das WSI-Tarifarchiv der Hans-Böckler-Stiftung, die konkreten Höchstsätze ergeben sich aus dem jeweiligen Branchenzuschlagstarifvertrag.

Die Staffelung am Beispiel Metall und Elektro

Der Branchenzuschlagstarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME) ist der am weitesten verbreitete und dient hier als Muster. Er sieht sechs Stufen vor.

StufeEinsatzdauerZuschlag
1ab dem ersten Einsatztag15 Prozent
2nach dem 3. vollendeten Monat20 Prozent
3nach dem 5. vollendeten Monat30 Prozent
4nach dem 7. vollendeten Monat45 Prozent
5nach dem 9. vollendeten Monat50 Prozent
6nach dem 15. vollendeten Monat65 Prozent

Ein wichtiger Hinweis zur Lesart der Stufen. Manche Quellen, etwa das WSI-Tarifarchiv, schreiben die höheren Stufen als „ab dem 4., 6., 8., 10. und 16. Monat“. Das ist keine andere Regelung, sondern dieselbe Schwelle, nur anders gezählt. Wer den dritten Monat vollendet hat, befindet sich ab Beginn des vierten Monats in Stufe 2. Der Tarifvertrag selbst formuliert „nach dem dritten vollendeten Monat“, und diese Formulierung ist die maßgebliche.

Neu und in der Praxis oft übersehen: Die erste Stufe greift in der Metall- und Elektroindustrie seit dem 1. September 2023 bereits ab dem ersten Einsatztag. Früher gab es eine zuschlagsfreie Anfangsphase von sechs Wochen. Diese Vorziehung gilt inzwischen für acht der elf Branchenzuschlagstarifverträge. Nur in der Druckindustrie und bei Papier/Pappe/Kunststoff (erste Stufe nach vier Wochen) sowie im Schienenverkehr (nach sechs Wochen) bleibt eine zuschlagsfreie Startphase.

Chemie: Warum die Staffelung nach Entgeltgruppen zählt

Anders als Metall und Elektro staffelt der Branchenzuschlagstarifvertrag Chemie nicht nur nach Einsatzdauer, sondern zusätzlich nach Entgeltgruppen. Der Höchstsatz von 67 Prozent gilt nur für die unteren Entgeltgruppen 1 bis 2b.

EinsatzdauerEG 1 bis 2bEG 3 bis 5EG 6 bis 9
ab Einsatzbeginn15 Prozent10 Prozent4 Prozent
nach dem 3. Monat20 Prozent14 Prozent6 Prozent
nach dem 5. Monat30 Prozent21 Prozent8 Prozent
nach dem 7. Monat45 Prozent31 Prozent16 Prozent
nach dem 9. Monat53 Prozent35 Prozent20 Prozent
nach dem 15. Monat67 Prozent45 Prozent24 Prozent

Für die Abrechnung bedeutet das: Bei einem Chemie-Einsatz reicht es nicht, die Einsatzdauer zu kennen. Sie brauchen auch die korrekte Entgeltgruppe, sonst rechnen Sie mit dem falschen Prozentsatz. Diese doppelte Abhängigkeit ist eine typische Fehlerquelle, wenn die Zuordnung manuell statt systemgestützt erfolgt.

Wie wird der Branchenzuschlag berechnet?

Der Zuschlag ist ein Prozentaufschlag auf das Stundentabellenentgelt des GVP-Entgelttarifvertrags. Die Rechnung ist einfach, sobald die drei Größen feststehen: Grundentgelt der Entgeltgruppe, zutreffende Stufe nach Einsatzdauer, gegebenenfalls Entgeltgruppen-Band bei Chemie.

Ein Rechenbeispiel für die Metall- und Elektroindustrie, ausgehend vom GVP-Stundensatz der Entgeltgruppe 1 (15,33 Euro, gültig ab 1. September 2026):

EinsatzstufeGrundentgeltZuschlagBruttostundenlohn
Stufe 1 (ab Tag 1, 15 Prozent)15,33 Euro2,30 Euro17,63 Euro
Stufe 3 (nach 5 Monaten, 30 Prozent)15,33 Euro4,60 Euro19,93 Euro
Stufe 5 (nach 9 Monaten, 50 Prozent)15,33 Euro7,67 Euro23,00 Euro
Stufe 6 (nach 15 Monaten, 65 Prozent)15,33 Euro9,96 Euro25,29 Euro

Der Bruttostundenlohn steigt allein durch den Branchenzuschlag von 17,63 auf 25,29 Euro, also um mehr als 43 Prozent über die Einsatzdauer. Diese Steigerung müssen Sie im Stundenverrechnungssatz gegenüber dem Kundenbetrieb abbilden, sonst schmilzt die Marge mit jedem Monat, den der Einsatz länger läuft. Das ist der Punkt, an dem wir bei Personaldienstleistern am häufigsten ansetzen: nicht bei der Frage, wie hoch der Zuschlag ist, sondern ob er sauber und automatisch im richtigen Moment greift, statt manuell nachgetragen zu werden. Der Grundentgeltbetrag stammt aus den Entgelttabellen des GVP-Tarifvertrags 2026 , die konkreten Eurobeträge ändern sich mit jeder Tarifstufe, die Prozentsätze bleiben stabil.

Die Deckelung: Warum der Zuschlag begrenzt ist

Der Branchenzuschlag steigt nicht unbegrenzt. In allen Branchenzuschlagstarifverträgen gilt eine Deckelung auf das Vergleichsentgelt der Stammbelegschaft, in der Praxis meist auf 90 Prozent dieses Vergleichslohns bis zum 15. Einsatzmonat.

Die juristische Konstruktion unterscheidet sich je nach Gewerkschaftsfamilie, das Ergebnis ist aber dasselbe. Bei den Verträgen der IG Metall und von ver.di bleibt bei der Berechnung „das Äquivalent einer durchschnittlichen Leistungszulage der Branche“ unberücksichtigt, festgelegt auf 10 Prozent. Bei den Verträgen der IGBCE und der EVG ist ausdrücklich ein „Eingliederungsabschlag von 10 Prozent“ formuliert. Beide Wege führen zum 90-Prozent-Deckel.

Drei Punkte sind für die Abrechnung wichtig:

Die Deckelung greift nur, wenn der Kundenbetrieb sie geltend macht und das Vergleichsentgelt eines vergleichbaren Stammmitarbeiters nachweist. Ohne diesen Nachweis bleibt es beim vollen Zuschlag nach Staffel.

Ein Mindestzuschlag bleibt immer bestehen. Die Deckelung darf nicht dazu führen, dass nach der sechsten Einsatzwoche gar kein Zuschlag mehr gezahlt wird. Der Mindestbranchenzuschlag beträgt 1,5 Prozent.

Nach dem 15. vollendeten Monat entfällt der Abschlag. Ab dann ist der Zuschlag auf das volle Vergleichsentgelt eines Stammmitarbeiters nach § 8 Absatz 1 AÜG begrenzt, also auf echtes tarifliches Equal-Pay-Niveau.

Zusammenhang mit Equal Pay und der Einsatzdauer

Branchenzuschläge sind kein Selbstzweck, sondern der tariflich vorgesehene Weg, den gesetzlichen Equal-Pay-Anspruch gestaffelt zu erfüllen. Nach § 8 Absatz 1 AÜG hätte ein Leiharbeitnehmer ohne Tarifvertrag ab dem ersten Einsatztag Anspruch auf gleiche Bezahlung. Ein Branchenzuschlagstarifvertrag erlaubt nach § 8 Absatz 4 AÜG, davon bis zu 15 Monate abzuweichen, sofern nach einer Einarbeitungszeit von höchstens sechs Wochen eine stufenweise Heranführung beginnt und nach spätestens 15 Monaten ein tariflich als gleichwertig festgelegtes Entgelt erreicht wird.

Genau deshalb endet die Staffelung nach dem 15. Monat. Die letzte Stufe stellt das tarifliche Equal-Pay-Niveau dar. Wie das Equal-Pay-System insgesamt aufgebaut ist und ab wann welche Frist greift, erklärt der ausführliche Beitrag zu Equal Pay in der Zeitarbeit.

Anrechnung bei Unterbrechungen und Arbeitgeberwechsel

Für die Staffelung zählt die ununterbrochene Einsatzdauer im selben Kundenbetrieb. Kurze Pausen setzen den erreichten Stand nicht zurück.

Eine Unterbrechung von bis zu drei Monaten wird vollständig angerechnet, die Einsatzzeiten werden zusammengezählt. Erst eine Pause von mehr als drei Monaten lässt die Staffelung wieder bei null beginnen. Diese Regel gilt auch dann, wenn der Einsatz zwischenzeitlich über ein anderes Zeitarbeitsunternehmen lief. Eine Protokollnotiz im TV BZ ME stellt ausdrücklich klar: Bei einem Arbeitgeberwechsel werden vorangegangene Einsatzzeiten im selben Kundenbetrieb angerechnet, allerdings nur für Ansprüche, die nach dem Wechsel entstehen.

Für die Praxis heißt das, dass Sie die Einsatzhistorie pro Kunde lückenlos dokumentieren müssen. Ohne saubere Erfassung, wann ein Einsatz begann, unterbrochen wurde und fortgesetzt wurde, lässt sich die richtige Zuschlagsstufe nicht belegen. Dieselbe Drei-Monats-Logik gilt bei der Höchstüberlassungsdauer, weshalb sich beide Fristen im selben Datensatz führen lassen.

Was sich 2026 ändert und was nicht

Die wichtigste Klarstellung zuerst: Das neue einheitliche DGB/GVP-Tarifwerk, das seit dem 1. Januar 2026 gilt, betrifft die Branchenzuschläge nicht. Es ersetzt nur Mantel-, Entgeltrahmen- und Entgelttarifvertrag. Die elf Branchenzuschlagstarifverträge gelten unverändert fort.

Für die Metall- und Elektroindustrie haben sich der Gesamtverband der Personaldienstleister und die IG Metall am 20. November 2025 auf eine Anpassung geeinigt. Diese wirkt sich aber erst in der Zukunft aus: Die Deckelung in der fünften Zuschlagsstufe steigt ab 1. Januar 2028 auf 92,5 Prozent und ab 1. Januar 2029 auf 95 Prozent, im Gegenzug sinkt der Zuschlag dieser Stufe auf 47,5 beziehungsweise 45 Prozent. Für den aktuellen Rechtsstand 2026 gilt weiterhin die oben genannte Staffel mit 50 Prozent in Stufe 5 und dem 90-Prozent-Deckel.

Was sich dagegen laufend ändert, sind die Eurobeträge. Weil der Zuschlag auf das Stundentabellenentgelt aufsetzt, steigt er mit jeder Erhöhung der GVP-Entgelttabellen automatisch mit, zuletzt zum 1. September 2026 und erneut zum 1. April 2027. Die Prozentsätze bleiben stabil, die absoluten Beträge nicht.

Checkliste: Branchenzuschläge korrekt abbilden

Bevor Sie über Automatisierung nachdenken, lohnt der ehrliche Blick auf die Stellen, an denen die Abrechnung von Branchenzuschlägen in der Praxis kippt. Die folgende Checkliste ist das Prüfraster, das wir in Umsetzungsprojekten anlegen, bevor irgendetwas ins System wandert.

Einsatzbranche pro Kundeneinsatz eindeutig zuordnen, weil daran der zutreffende Branchenzuschlagstarifvertrag hängt.

Bei Chemie und anderen entgeltgruppendifferenzierten Verträgen zusätzlich die korrekte Entgeltgruppe erfassen, nicht nur die Einsatzdauer.

Die erste Stufe ab dem ersten Einsatztag ansetzen, wo sie gilt, also in acht der elf Branchen. Die alte Sechs-Wochen-Frist ist dort überholt.

Einsatzhistorie pro Kunde lückenlos führen, damit die Stufe bei Unterbrechungen und Arbeitgeberwechsel belegbar bleibt.

Die Drei-Monats-Regel bei Unterbrechungen anwenden: bis drei Monate anrechnen, darüber neu beginnen.

Die Deckelung nur ansetzen, wenn der Kundenbetrieb das Vergleichsentgelt nachweist, und dabei den Mindestzuschlag von 1,5 Prozent beachten.

Den Zuschlag im Stundenverrechnungssatz gegenüber dem Kunden abbilden, gestaffelt über die Einsatzdauer, damit die Marge bei langen Einsätzen nicht kippt.

Der entscheidende Punkt kommt aber vor der Automatisierung. Diese Staffeln lassen sich mit Excel-Listen nur mühsam und fehleranfällig führen, das stimmt. Aber wer eine unsaubere Einsatzhistorie automatisiert, automatisiert den Fehler mit und multipliziert ihn. Wir automatisieren kein Chaos, wir räumen erst auf. In der Praxis heißt das: erst die Stammdaten prüfen, also stimmen Einsatzbranchen, Entgeltgruppen und Einsatzhistorien überhaupt, dann die überflüssigen manuellen Zwischenschritte reduzieren, und erst danach die Verknüpfung von Einsatzkunde, Einsatzbranche, Entgeltgruppe und Zuschlagsstaffel im System sauber abbilden. In dieser Reihenfolge nimmt die Automatisierung die manuelle Nacharbeit heraus, statt einen bestehenden Fehler nur schneller zu wiederholen.

Wo Sie ansetzen sollten

Der teuerste Fehler bei Branchenzuschlägen ist nicht der falsche Prozentsatz, sondern die fehlende Kalkulation im Angebot. Wer die Staffelung erst bemerkt, wenn Stufe 3 oder 4 fällig wird, hat die Margenrechnung schon verloren. Prüfen Sie deshalb für jeden laufenden und neuen Einsatz, in welcher Branche er liegt, welche Stufe gerade greift und wann die nächste fällig wird. Und bilden Sie die volle Staffel im Verrechnungssatz ab, bevor der Einsatz startet, nicht erst, wenn der Zuschlag steigt.

Der eigentliche Hebel liegt aber nicht in einer besseren Excel-Tabelle. Er liegt darin, dass Einsatzbranche, Entgeltgruppe, Einsatzdauer und Zuschlagsstufe an einer Stelle sauber zusammenlaufen und die richtige Stufe automatisch zum richtigen Zeitpunkt greift, statt dass jemand sie im Kalender überwacht. Genau das setzen wir bei Personaldienstleistern um: erst die Prozesse und Stammdaten aufräumen, dann die Abrechnung so automatisieren, dass die Zuschläge von selbst laufen. Wenn die Zuordnung bei Ihnen heute noch über manuelle Listen läuft, ist das der Punkt, an dem sich der Blick auf Ihre Prozesse lohnt.

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Häufige Fragen zu Branchenzuschlägen in der Zeitarbeit

Was sind Branchenzuschläge in der Zeitarbeit?

Branchenzuschläge sind tariflich vereinbarte Aufschläge auf den Zeitarbeitstarif. Sie werden gezahlt, wenn ein Zeitarbeitnehmer in einem Kundenbetrieb einer Branche mit eigenem Branchenzuschlagstarifvertrag eingesetzt wird, und nähern den Lohn schrittweise an das Niveau der Einsatzbranche an.

Wie hoch sind die Branchenzuschläge 2026?

Die Höhe hängt von der Einsatzbranche ab. In der chemischen Industrie beträgt der Höchstsatz 67 Prozent, in der Metall- und Elektroindustrie 65 Prozent, in der Kautschukindustrie nur 22 Prozent. Der Zuschlag steigt gestaffelt mit der Einsatzdauer und bezieht sich auf das Stundentabellenentgelt des Entgelttarifvertrags Zeitarbeit.

Ab wann greift der Branchenzuschlag?

In acht der elf Branchen, darunter Metall und Elektro sowie Chemie, wird die erste Stufe seit dem 1. September beziehungsweise 1. Oktober 2023 bereits ab dem ersten Einsatztag gezahlt. In der Druckindustrie und bei Papier/Pappe/Kunststoff beginnt sie nach vier Wochen, im Schienenverkehr nach sechs Wochen.

Wie wird der Branchenzuschlag berechnet?

Der Zuschlag ist ein Prozentaufschlag auf das Stundentabellenentgelt der jeweiligen Entgeltgruppe. Maßgeblich sind die Entgeltgruppe, die zutreffende Stufe nach Einsatzdauer und bei einigen Verträgen wie Chemie zusätzlich das Entgeltgruppen-Band. Beispiel Metall und Elektro, Entgeltgruppe 1 ab September 2026: 15,33 Euro Grundentgelt plus 30 Prozent in Stufe 3 ergeben 19,93 Euro brutto pro Stunde.

Was bedeutet die Deckelung bei Branchenzuschlägen?

Die Deckelung begrenzt das Gesamtentgelt aus Grundlohn und Zuschlag, in der Regel auf 90 Prozent des Vergleichslohns der Stammbelegschaft bis zum 15. Einsatzmonat. Sie greift nur, wenn der Kundenbetrieb das Vergleichsentgelt nachweist. Ein Mindestzuschlag von 1,5 Prozent bleibt immer bestehen.

Was passiert bei Unterbrechung eines Einsatzes?

Eine Unterbrechung von bis zu drei Monaten wird angerechnet, die Einsatzzeiten werden zusammengezählt. Erst eine Pause von mehr als drei Monaten lässt die Staffelung wieder bei null beginnen. Das gilt auch bei einem Wechsel des Zeitarbeitsunternehmens, sofern es derselbe Kundenbetrieb ist.

Ändern sich die Branchenzuschläge durch das neue GVP-Tarifwerk 2026?

Nein. Das einheitliche DGB/GVP-Tarifwerk seit 1. Januar 2026 ersetzt nur Mantel-, Entgeltrahmen- und Entgelttarifvertrag. Die elf Branchenzuschlagstarifverträge gelten unverändert fort. Eine für Metall und Elektro vereinbarte Anpassung der fünften Stufe wirkt erst ab 2028 beziehungsweise 2029.