Arbeitnehmerüberlassung beantragen: Voraussetzungen, Kosten und häufige Ablehnungsgründe

Wer die Arbeitnehmerüberlassung beantragen will, scheitert selten am Formular und fast immer an den materiellen Voraussetzungen: der persönlichen Zuverlässigkeit der Geschäftsführung und dem Nachweis wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit. Die Bundesagentur für Arbeit erteilt die Erlaubnis nur, wenn beide belastbar nachgewiesen sind. Dieser Beitrag zeigt, welche Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, mit welchen Kosten über die ersten Jahre zu rechnen ist und woran Erstanträge in der Praxis am häufigsten scheitern.

Die Arbeitnehmerüberlassung zu beantragen ist die zentrale Hürde vor dem Start einer Zeitarbeitsfirma. Der reine Antragsweg ist überschaubar. Die eigentliche Frage, ob ein Antrag erfolgreich durchgeht, entscheidet sich aber nicht am Formular, sondern an zwei Prüfsteinen, die viele Gründer unterschätzen. Genau dort setzen wir in Umsetzungsprojekten an, bevor ein Antrag überhaupt eingereicht wird. Dieser Beitrag betrachtet das Thema deshalb aus der Vorbereitungs- und Voraussetzungsperspektive: Was muss vorliegen, damit der Antrag trägt, und wo kippt er. Rechtsstand ist August 2026.

Was Sie voraussetzen müssen, um die Arbeitnehmerüberlassung zu beantragen

Die Erlaubnis nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz berechtigt ein Unternehmen, eigene Arbeitnehmer gewerbsmäßig an andere Betriebe zu überlassen. Sie ist an Ihr Unternehmen gebunden, nicht an einen einzelnen Einsatz, und muss vorliegen, bevor der erste Mitarbeiter überlassen wird.

Die Bundesagentur für Arbeit knüpft die Erteilung an zwei materielle Voraussetzungen. Beide sind keine Formalie, sondern der eigentliche Prüfungsgegenstand:

  • Persönliche Zuverlässigkeit der antragstellenden Person, bei einer GmbH aller Geschäftsführer.
  • Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Betriebs, also die dauerhafte Fähigkeit, Löhne und Sozialabgaben auch bei Auftragsausfall zu zahlen.

Wer diese beiden Punkte nicht sauber vorbereitet, kann alle Formulare korrekt ausfüllen und trotzdem eine Ablehnung kassieren. Deshalb lohnt der Blick auf beide Prüfsteine, bevor Sie den Antrag stellen.

Die Rechtsform vor dem Antrag klären

Eine Entscheidung fällt vor dem Antrag und beeinflusst die gesamte Prüfung: die Rechtsform. Ob Sie als Einzelunternehmen, UG oder GmbH starten, wirkt sich sowohl auf die Zuverlässigkeitsprüfung als auch auf die Liquiditätsanforderung aus.

Bei einer GmbH oder UG erstreckt sich die Zuverlässigkeitsprüfung auf jeden Geschäftsführer, nicht nur auf einen. Jede weitere Person im Geschäftsführungskreis ist damit ein zusätzlicher Prüfpunkt, an dem der Antrag scheitern kann. Bei der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit wiederum betrachtet die Behörde die Kapitalausstattung im Verhältnis zum geplanten Geschäftsvolumen. Eine UG mit minimalem Stammkapital hat es hier schwerer, die dauerhafte Zahlungsfähigkeit für Löhne und Sozialabgaben zu belegen, als eine solide ausgestattete GmbH.

Für die Praxis heißt das: Die Rechtsform ist keine reine Steuer- oder Haftungsfrage, sondern beeinflusst direkt, wie aufwendig der Nachweis von Zuverlässigkeit und Liquidität wird. Wer die Struktur vor dem Antrag durchdenkt, vermeidet, dass sie später zum Ablehnungsgrund wird.

Persönliche Zuverlässigkeit: Wann sie fehlt

Die Erlaubnis wird versagt, wenn die erforderliche Zuverlässigkeit nicht vorliegt. Bei einer GmbH gilt das für jeden Geschäftsführer, nicht nur für den Antragsteller.

Zur Unzuverlässigkeit führen insbesondere einschlägige Vorstrafen, etwa Verstöße gegen das AÜG selbst, Steuerhinterziehung, Betrug oder Urkundenfälschung. Auch eine laufende Insolvenz oder eine frühere Gewerbeuntersagung schließt die Erteilung aus. Die Behörde prüft das über Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug.

Ein Punkt, der in der Praxis übersehen wird: Wer bereits einmal ohne Erlaubnis überlassen hat, gilt gewerberechtlich regelmäßig als unzuverlässig. Ein einziger Verstoß vor der Erteilung kann den regulären Markteintritt damit dauerhaft blockieren. Die Reihenfolge ist also nicht verhandelbar: erst die Erlaubnis, dann die erste Überlassung.

Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: der eigentliche Engpass

Der zweite Prüfstein bringt die meisten Erstanträge zu Fall. Sie müssen nachweisen, dass Ihr Betrieb finanziell tragfähig ist und die laufenden Verpflichtungen gegenüber Leiharbeitnehmern und Sozialversicherungsträgern dauerhaft erfüllen kann, auch dann, wenn ein Entleiher ausfällt oder ein Auftrag kurzfristig endet.

Das ist der Kern des Problems: In der Zeitarbeit laufen die Lohn- und Sozialabgaben weiter, während die Zahlung des Kunden ausbleiben kann. Sie tragen das Beschäftigungsrisiko in der einsatzfreien Zeit. Die Bundesagentur will belegt sehen, dass Ihr Betrieb diese Lücke überbrückt, ohne in Zahlungsverzug zu geraten. Dasselbe Beschäftigungsrisiko trägt sich nach dem Start fort, etwa bei der Equal-Pay-Angleichung, die je nach Konstellation ab dem ersten Einsatztag mitläuft.

Als Nachweis dienen üblicherweise aktuelle Kontoauszüge, eine betriebswirtschaftliche Auswertung oder eine Bankbestätigung. Entscheidend ist nicht das Vorhandensein eines Dokuments, sondern ob die Darstellung belastbar ist. Eine Momentaufnahme des Kontostands genügt nicht, wenn sie nicht zeigt, dass die Liquidität auch über mehrere Lohnzyklen hinweg trägt.

Das ist der Punkt, an dem wir bei Gründern am häufigsten ansetzen: nicht bei der Frage, welches Formular wohin gehört, sondern ob die wirtschaftliche Darstellung dem Ausfall eines Großkunden standhält. Wer hier mit einer dünnen Liquiditätsdarstellung in den Antrag geht, riskiert Rückfragen, Verzögerung oder Ablehnung, selbst wenn alle übrigen Unterlagen vollständig sind.

Belastbar ist eine Liquiditätsdarstellung dann, wenn sie nicht nur den aktuellen Stand zeigt, sondern die Zahlungsfähigkeit über mehrere Monate plausibel macht: geplante Personalkosten, Sozialabgaben und Lohnnebenkosten auf der einen Seite, realistisch kalkulierte Zahlungseingänge und Reserven auf der anderen. Wer hier den Ausfall eines Großkunden durchrechnet und zeigt, dass der Betrieb ihn übersteht, liefert genau den Nachweis, auf den die Behörde abzielt.

Die Vertragsmuster als Prüfgegenstand

Wenig bekannt, aber ein realer Ablehnungsgrund: Die Behörde prüft nicht nur Ihre Person und Ihre Zahlen, sondern auch die Vertragsmuster, die Sie einreichen. Zwei Muster gehören zum Antrag.

Das Muster eines Leiharbeitsvertrags nach § 11 AÜG regelt das Verhältnis zwischen Ihnen und dem Zeitarbeitnehmer. Neben den Angaben nach dem Nachweisgesetz muss es zusätzlich Firma und Anschrift des Verleihers, die Erlaubnisbehörde samt Ort und Datum der Erlaubniserteilung sowie Art und Höhe der Leistungen für Zeiten enthalten, in denen der Mitarbeiter nicht verliehen ist.

Das Muster eines Arbeitnehmerüberlassungsvertrags nach § 12 AÜG regelt das Verhältnis zwischen Ihnen und dem Kundenbetrieb. Darin erklären Sie als Verleiher, ob Sie die Erlaubnis nach § 1 besitzen, und der Entleiher gibt die besonderen Merkmale der Tätigkeit, die erforderliche Qualifikation sowie die wesentlichen Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt an. Dieser Vertrag bedarf seit dem 1. Januar 2025 nur noch der Textform, kann also auch per E-Mail geschlossen werden.

Fehlerhafte oder unvollständige Vertragsmuster lösen Rückfragen aus und verzögern den Antrag. Gravierender ist die spätere Wirkung im laufenden Betrieb: Fehlt im Überlassungsvertrag die ausdrückliche Kennzeichnung als Arbeitnehmerüberlassung, ist der Vertrag nach § 9 AÜG unwirksam und die Überlassung gilt als unerlaubt, mit denselben Rechtsfolgen wie bei einer fehlenden Erlaubnis. Die Vertragsmuster sind deshalb kein Anhang, den man schnell zusammenstellt, sondern ein Baustein, der sowohl über die Erteilung als auch über die Rechtssicherheit im Betrieb entscheidet.

Welche tariflichen Rahmenbedingungen dabei gelten, regelt seit 2026 das einheitliche GVP-Tarifwerk.

Was die Arbeitnehmerüberlassung kostet

Die Gebühren fallen nicht nur einmalig an, sondern begleiten den Weg von der ersten Erlaubnis bis zur unbefristeten Erteilung. Für die Kalkulation der ersten Jahre ist das entscheidend.

VorgangGebühr
Erstantrag377 €
Betriebsprüfung vor erster Verlängerung1.316 €
Erster Verlängerungsantrag2.060 €
Zweiter Verlängerungsantrag218 €
Antrag auf unbefristete Erlaubnis2.060 €

Der oft zitierte Erstantragspreis von 377 Euro ist damit nur ein kleiner Teil der Gesamtkosten. Wer die Verlängerungs- und Prüfgebühren nicht von Anfang an einplant, unterschätzt die Kostenlast der ersten drei Jahre deutlich. Rechtsstand der Gebühren: August 2026.

Warum die Erlaubnis befristet erteilt wird

Die Erlaubnis wird zunächst für ein Jahr befristet erteilt. Erst nach drei aufeinanderfolgenden Jahren erlaubter Arbeitnehmerüberlassung ist eine unbefristete Erlaubnis möglich. Die Verlängerung müssen Sie spätestens drei Monate vor Ablauf beantragen.

Diese Befristung hat eine praktische Konsequenz, die über den Erstantrag hinausreicht: In den ersten drei Jahren steht Ihr Betrieb faktisch unter Dauerbeobachtung. Jede Verlängerung ist eine erneute Prüfung von Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit, die Betriebsprüfung vor der ersten Verlängerung inklusive. Wer nur den Erstantrag im Blick hat und die laufende Nachweispflicht unterschätzt, gerät bei der ersten Verlängerung unter Druck.

Wonach die Bundesagentur prüft: die Fachlichen Weisungen

Wie die Bundesagentur für Arbeit Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit im Einzelnen auslegt, ist nicht dem Zufall überlassen, sondern in ihren Fachlichen Weisungen zum AÜG festgelegt. Diese Weisungen sind die maßgebliche Auslegungsquelle dafür, worauf die Prüfung tatsächlich zielt.

Für die Vorbereitung ist das ein praktischer Hebel: Wer die aktuelle Fassung der Weisungen kennt, bereitet die Nachweise so auf, dass sie den dort formulierten Prüfkriterien entsprechen, statt auf Rückfragen zu warten. Weil die Weisungen aktualisiert werden, lohnt vor jedem Antrag der Blick auf die geltende Fassung.

Timing: Wann Sie den Antrag stellen sollten

Ein unterschätzter Faktor ist der zeitliche Vorlauf. Mehrere der geforderten Nachweise stellen Sie nicht selbst aus, sondern müssen sie bei Behörden beantragen, und deren Bearbeitung dauert.

Das Führungszeugnis und der Auszug aus dem Gewerbezentralregister sind höchstpersönlich zu beantragen und brauchen je nach Andrang mehrere Wochen. Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt und Sozialversicherungsträgern kommen ebenfalls nicht sofort. Wer diese Dokumente erst anstößt, wenn der Rest beisammen ist, verliert Wochen, in denen der Antrag liegen bleibt.

Rechnen Sie deshalb vom geplanten Starttermin rückwärts. Zwischen dem Anstoßen der vorlaufintensiven Dokumente und der erteilten Erlaubnis liegen realistisch mehrere Wochen bis Monate, abhängig von der Vollständigkeit Ihrer Unterlagen und der Auslastung der Behörde. Da die Erlaubnis vor der ersten Überlassung vorliegen muss, entscheidet dieser Vorlauf darüber, ob Sie zum geplanten Termin starten können oder nicht.

Sonderfall Bauhauptgewerbe

Ein Sonderfall, der vor dem Antrag geklärt sein muss: Die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung erstreckt sich nicht auf den Verleih ins Bauhauptgewerbe für Arbeiten, die üblicherweise von Arbeitern verrichtet werden. Dieser Verleih ist grundsätzlich untersagt.

Wer Personal in den Baubereich überlassen will, kann sich also nicht allein auf die allgemeine AÜG-Erlaubnis stützen, sondern muss die besonderen Regeln des Baugewerbes beachten. Für die Planung ist das entscheidend: Ein Geschäftsmodell, das auf den Verleih ins Bauhauptgewerbe zielt, trägt mit der normalen Erlaubnis nicht. Prüfen Sie diesen Punkt, bevor Sie den Antrag auf ein solches Modell ausrichten.

Woran Anträge in der Praxis scheitern

Die meisten Probleme entstehen nicht am Antragsformular, sondern an den Nachweisen drumherum und an der Vorbereitung. Diese Punkte kosten am häufigsten Zeit oder führen zur Ablehnung:

  • Die Liquiditätsdarstellung ist zu schwach oder nicht belastbar aufbereitet.
  • Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug werden zu spät beantragt, weil ihre Ausstellung Vorlauf braucht.
  • Die Vertragsmuster nach § 11 und § 12 AÜG fehlen oder sind fehlerhaft.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen von Finanzamt oder Sozialversicherungsträgern sind unvollständig.
  • Unklare Gesellschafts- oder Beteiligungsstrukturen lösen Rückfragen aus.

Auffällig ist, dass fast alle diese Punkte vor der eigentlichen Antragstellung liegen. Der Antrag selbst ist schnell eingereicht. Was ihn trägt oder kippt, entsteht in der Vorbereitung, und genau die lässt sich planen.

Bevor Sie die Arbeitnehmerüberlassung beantragen

Der teuerste Fehler beim Antrag ist nicht das falsch ausgefüllte Formular, sondern die zu spät oder zu dünn vorbereitete Voraussetzungsseite. Beginnen Sie früh mit den Unterlagen, die Vorlauf brauchen, insbesondere Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug. Bereiten Sie die Liquiditätsdarstellung so auf, dass sie den Ausfall eines Entleihers standhält, denn hier scheitern die meisten Erstanträge. Und kalkulieren Sie die Gebühren über die ersten drei Jahre, nicht nur den Erstantrag.

Wenn Sie vor der Gründung einer Zeitarbeitsfirma stehen und die wirtschaftliche Darstellung für den Antrag aufbereiten, ist das der Punkt, an dem sich der Blick auf Ihre Zahlen und Prozesse lohnt, bevor der Antrag bei der Bundesagentur liegt. Nach dem Start verlagert sich der Aufwand von der Erlaubnis auf die laufende Überwachung, etwa der Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten.

Beratungsgespräch sichern

Häufige Fragen zum Beantragen der Arbeitnehmerüberlassung (FAQ)

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um die Arbeitnehmerüberlassung zu beantragen?

Zwei materielle Voraussetzungen: die persönliche Zuverlässigkeit der Geschäftsführung, geprüft über Führungszeugnis und Gewerbezentralregister, und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Betriebs. Letztere ist in der Praxis der häufigste Ablehnungsgrund.

Was kostet es, die Arbeitnehmerüberlassung zu beantragen?

Der Erstantrag kostet 377 Euro. Hinzu kommen später weitere Gebühren, etwa 1.316 Euro für die Betriebsprüfung vor der ersten Verlängerung und 2.060 Euro für den ersten Verlängerungsantrag. Über die ersten drei Jahre liegt die Gesamtbelastung deutlich über dem Erstantragspreis.

Warum wird ein Antrag auf Arbeitnehmerüberlassung abgelehnt?

Die häufigsten Gründe sind fehlende Zuverlässigkeit, etwa einschlägige Vorstrafen oder eine laufende Insolvenz, und eine nicht ausreichend belegte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit. Eine dünne Liquiditätsdarstellung ist der klassische Kipppunkt.

Muss die Erlaubnis vor der ersten Überlassung vorliegen?

Ja. Die Erlaubnis muss vor der ersten Überlassung erteilt sein. Eine nachträgliche Absicherung ist nicht möglich. Wer vorher überlässt, riskiert nicht nur rechtliche Folgen, sondern auch den Verlust der Zuverlässigkeit für den späteren Antrag.

Wie lange dauert es, bis die Erlaubnis erteilt wird?

Eine feste Frist gibt es nicht. Bei vollständigen Unterlagen erfolgt die Erteilung häufig innerhalb weniger Wochen. Vorlaufintensive Dokumente wie Führungszeugnis und Gewerbezentralregisterauszug sollten früh beantragt werden, da sie das Verfahren sonst verzögern.

Wie lange gilt die Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung?

Zunächst ein Jahr. Nach drei aufeinanderfolgenden Jahren erlaubter Arbeitnehmerüberlassung kann eine unbefristete Erlaubnis beantragt werden. Jede Verlängerung ist erneut zu beantragen und wird erneut geprüft.