BAFA CHECKLISTE

Diese Checkliste hilft Ihnen, sich optimal auf die BAFA-Beratungsförderung vorzubereiten. Gehen Sie sie in Ruhe durch und haken Sie ab, was auf Ihr Unternehmen zutrifft. So sehen wir gemeinsam schnell, ob und wie Sie gefördert werden können – und vermeiden die typischen Stolperfallen.

 

Zuerst das Wichtigste: Wann dürfen Sie beantragen?

Sie dürfen, wenn …  Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen sind, Ihren Sitz in Deutschland haben und die Beratung NOCH NICHT begonnen oder beauftragt haben. Der Antrag wird immer VOR der Beratung gestellt.

Gut zu wissen:  Antragsteller sind immer Sie als Unternehmen. Wir als Beratungsunternehmen sind beim BAFA registriert und begleiten Sie – den Zuschuss erhalten aber Sie.

Ihr Zuschuss:  Je nach Standort Ihres Unternehmens werden 50 % oder 80 % der Beratungskosten erstattet – bis zu 1.750 € bzw. 2.800 €. Die maximalen förderfähigen Beratungskosten sind 3.500€.

80 % (max. 2.800 €): Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen (außer Region Leipzig), Sachsen-Anhalt, Thüringen sowie die Regionen Lüneburg und Trier.

50 % (max. 1.750 €): Baden-Württemberg, Bayern, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen (außer Region Lüneburg), Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz (außer Region Trier), Saarland, Schleswig-Holstein, Berlin sowie die Region Leipzig.

Sie dürfen NICHT, wenn …  Sie den Beratungsvertrag bereits unterschrieben oder die Beratung bereits begonnen haben. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen – das ist der häufigste und teuerste Fehler. Erst der Antrag, dann (nach Bewilligung) die Beratung.

Bitte füllen Sie diese Checkliste vorab selbst aus, so weit Sie können, und lassen Sie sie uns anschließend zukommen. Das spart uns beiden Zeit: Wir sehen auf einen Blick, wo Sie stehen, und können das Erstgespräch gezielt vorbereiten. Falls einzelne Punkte unklar sind, lassen Sie sie offen – die klären wir dann gemeinsam.

Ihre Daten:

Schritt 1: Erfüllen Sie die Grundvoraussetzungen?

Hinweis zu Sonderfällen: Bestimmte Gruppen sind ausgeschlossen, z. B. überwiegend öffentliche/religiöse Träger, landwirtschaftliche Primärproduktion oder Unternehmen, deren Hauptgeschäft selbst die Beratung ist (z. B. Steuerberater, Anwälte). Falls Sie unsicher sind, klären wir das gemeinsam.
De-minimis-Grenze: Ihr Unternehmen darf in den letzten 3 Steuerjahren noch keine 300.000 € an staatlichen Förderungen (De-minimis-Beihilfen) erhalten haben. Außerdem darf die Beratung nicht zusätzlich durch andere öffentliche Zuschüsse finanziert sein (Kumulierungsverbot).

Schritt 2: Passt Ihr Beratungsthema?

Gefördert werden konzeptionelle Beratungen zu wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen – zum Beispiel zur Digitalisierung oder Prozessoptimierung Ihres Unternehmens.
Nicht gefördert wird: reine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung; das Thema Fördermittel selbst; der Kauf von Software, Lizenzen oder Hardware; und die reine technische Umsetzung. Gefördert wird die Beratung – nicht die Anschaffung.

Schritt 3: Welche Unterlagen halten Sie bereit?

SO LÄUFT ES DANN AB

  1. Erstgespräch: Wir gehen diese Checkliste gemeinsam durch und legen Ihr Beratungsthema fest.

  2. Angebot: Sie erhalten von uns ein förderkonformes Angebot.

  3. Antrag: Der Antrag wird online beim BAFA gestellt – wir unterstützen Sie dabei.

  4. Warten auf Bewilligung Wichtig: In dieser Zeit beginnt die Beratung noch NICHT.

  5. Start: Nach der positiven Rückmeldung schließen wir den Vertrag und starten die Beratung.

  6. Durchführung: Die Beratung läuft (max. 5 Beratungstage, abzuschließen innerhalb von 6 Monaten).

  7. Nachweis & Auszahlung: Wir reichen gemeinsam den Verwendungsnachweis ein. Danach zahlt das BAFA Ihren Zuschuss aus.